Dein Weg zum Führerschein
Wir begleiten dich von der Anmeldung bis zur erfolgreich bestandenen praktischen Prüfung.
Die Anmeldung
Hierfür benötigst du lediglich:
- einen gültigen Personalausweis
- die Anmeldegebühr – wie hoch die ist, erfährst du hier
Bei BF17 zusätzlich:
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
Unser kompetentes und freundliches Team begleitet dich gerne unbürokratisch auf deinem Weg zum Führerschein.
Der Führerscheinantrag
Dieser wird bei der zuständigen Verwaltungsbehörde gestellt. Hier musst du folgende Dinge mitbringen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Einen Sehtest nicht älter als 6 Monate
- Bescheinigung über Soforthilfemaßnahmen am Unfallort
- Biometrisches Passbild
- Verwaltungsgebühr
Bei BF17 zusätzlich:
- Zusatzerklärung für den Führerscheinantrag
- Kopie des Ausweises und Führerscheins der Begleitperson(en)
Bei Umschreibung nicht europäischer Fahrerlaubnis zusätzlich:
- Originalen, gültigen ausländischen Führerschein
- Beglaubigte Übersetzung des ausländischen Führerscheins
Informatives
- Die Genehmigung des Führerscheinantrages dauert ca. zwischen zwei und sechs Wochen
- In der Regel wird der Sehtest beim Erste-Hilfe-Kurs mit angeboten
- Der Erste-Hilfe-Kurs verfällt nicht
- Es wird empfohlen, einen bereits vorhandenen Erste-Hilfe-Kurs aufzufrischen
Theoretische Ausbildung
Die Mindestanzahl der theoretischen Unterrichtsstunden unterscheidet sich je nach Führerscheinklasse. Im Theorieunterricht wird dir Wissen nach vorgeschriebenem Lehrplan vermittelt.
Da die Themen nicht übergreifend sind, kann die Ausbildung jederzeit begonnen werden.
- B und BF17: 12 Doppelstunden Regelunterricht + 2 Doppelstunden Zusatzstoff Klasse B
- A: 12 Doppelstunden Regelunterricht + 4 Doppelstunden Zusatzstoff Klasse A
- AM: 12 Doppelstunden Regelunterricht + 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Theoretische Prüfung
Sobald du alle vorgeschriebenen Theoriestunden besucht hast, erhältst du eine Bescheinigung und wir vereinbaren mit dir einen Termin für die Prüfung.
Zur Theorieprüfung musst du folgendes mitbringen:
- Die Ausbildungsbescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass
- Prüfungsgebühr Fahrschule
- Prüfungsgebühr TÜV
Informatives:
- Eine bestandene theoretische Prüfung ist 12 Monate gültig
- Der früheste Prüfungszeitpunkt liegt 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
Praktische Ausbildung
Niemand kann dir vorhersagen, wie viele Fahrstunden du brauchen wirst. Das ist von Fahrschüler zu Fahrschüler unterschiedlich.
Der Fahrlehrer entscheidet nach §6 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, wann du für die Prüfung bereit bist.
Vorgeschrieben sind besondere Ausbildungsfahrten:
- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Praktische Prüfung
Dein letzter Meilenstein!
Du kannst die praktische Prüfung ablegen, sobald du folgende Voraussetzungen erfüllst:
- Du hast die Theorieprüfung bestanden
- Du hast die praktischen Pflichtfahrstunden absolviert
- Du hast nur noch einen Monat bis zum Erreichen des Mindestalters
Dein Fahrlehrer entscheidet, ob und wann du bereit bist. Außerdem bieten wir dir die Möglichkeit, eine Test-Praxisprüfung zu fahren.
„Und wenn es mal wieder nicht vorwärts geht, dann schau zurück, wie lange die Schlange hinter dir ist. Dann merkst du, dass du ganz vorne dabei bist.“
Eine Lebensweisheit